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   BGH, 25.03.1981 - IVb ARZ 512/81   

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https://dejure.org/1981,14843
BGH, 25.03.1981 - IVb ARZ 512/81 (https://dejure.org/1981,14843)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1981 - IVb ARZ 512/81 (https://dejure.org/1981,14843)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1981 - IVb ARZ 512/81 (https://dejure.org/1981,14843)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuständiges Gericht bei der Streitigkeit über das Personensorgerecht einer Mutter - Anforderungen an die Annahme einer rechtskräftigen Unzuständigkeitserklärung - Zulässigkeit einer bindenden Verweisung in Familiensachen, die der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuzuordnen ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BGH, 25.03.1981 - IVb ARZ 512/81
    Eine solche bindende Verweisung nach rechtlichem Gehör (BGHZ 71, 69, 72 f.) an das nur § 43 FGG zuständige Familiengericht wird geeignet sein, das leidigen Kompetenzkonflikt zu beenden.
  • BGH, 22.02.1978 - IV ARZ 10/78

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in einer Familiensache

    Auszug aus BGH, 25.03.1981 - IVb ARZ 512/81
    In Familiensache ist gemäß § 621 a Abs. 1 Satz 2 ZPO eine bindende Verweisung entsprechend § 281 ZPO auch zulässig, soweit es sich um Verfahren handelt, die - wie die vorliegende Sache - der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuzuordnen sind (BGHZ 71, 15, 16 ff.).
  • BGH, 04.07.1979 - IV ARZ 32/79

    Gerichtliche Verfügung zur Abgabe einer Sache an ein anderes Gericht -

    Auszug aus BGH, 25.03.1981 - IVb ARZ 512/81
    Eine interne, keinem der Beteiligten bekannt gemachte gerichtliche Verfügung, durch die eine Rechtssache an ein anderes Gericht zur Übernahme abgegeben oder die Übernahme abgelehnt wird, ist keine rechtskräftige Unzuständigkeitserklärung im Sinne des § 36 Nr. 6 ZPO (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Juli 1979 - IV ARZ 32/79 - FamRZ 1979, 790, 791).
  • BGH, 17.09.1980 - IVb ARZ 543/80

    Zuständigkeitsstreit zwischen Familiengericht und Gericht der (allgemeinen)

    Auszug aus BGH, 25.03.1981 - IVb ARZ 512/81
    Dagegen ist § 36 Nr. 6 ZPO auf einen Zuständigkeitsstreit zwischen einem Familiengericht und einem Gericht der (allgemeinen) freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend anwendbar (BGH, Beschluß vom 17. September 1980 - IV b ARZ 543/80 - FamRZ 1980, 1107).
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